Der Gemeindekirchenrat und Gemeindebeirat
Der Gemeindekirchenrat (GKR) trägt als Leitungsgremium Verantwortung für die Gestaltung des Gemeindelebens. In ihm entscheiden die gewählten und gegebenenfalls berufenen Ältesten gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern über die wichtigen Fragen der Gemeinde. Grundlage seiner Arbeit ist die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
Zu den vielfältigen Aufgaben des Gemeindekirchenrates gehören die Verantwortung für das geistliche Leben der Gemeinde ebenso wie die Verwaltung ihrer Gebäude und ihres Vermögens. Der GKR beschließt den Haushalt, entscheidet über die Nutzung gemeindlicher Räume, trägt Verantwortung für die Mitarbeitenden und vertritt die Kirchengemeinde in Rechtsangelegenheiten. Auch die Planung und Weiterentwicklung des Gemeindelebens gehört zu seinen Aufgaben.
Dem Gemeindekirchenrat gehören die gewählten Ältesten sowie die Inhaberinnen und Inhaber der Pfarrstellen der Gemeinde an. Darüber hinaus können weitere Gemeindemitglieder als Älteste berufen werden. Die gewählten Ältesten werden für sechs Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind die nach den kirchlichen Bestimmungen wahlberechtigten Mitglieder der Kirchengemeinde. Für die Wählbarkeit gelten unter anderem Voraussetzungen hinsichtlich des Alters, der Teilnahme am Gemeindeleben und der Vertrautheit mit den Grundlagen des christlichen Glaubens und des kirchlichen Lebens. Grundsätzlich müssen Kandidatinnen und Kandidaten am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein; unter bestimmten Voraussetzungen können auch 16- und 17-Jährige Mitglied des Gemeindekirchenrates werden.
Um seine vielfältigen Aufgaben zu bearbeiten, kann der Gemeindekirchenrat Ausschüsse bilden. Sie beschäftigen sich mit bestimmten Themen und bereiten Entscheidungen des GKR vor. Dabei können auch Menschen mitarbeiten, die nicht dem Gemeindekirchenrat angehören und aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen zu einzelnen Themen beitragen.
Die Arbeit des Gemeindekirchenrates lebt vom Engagement vieler Menschen. Neben den hauptamtlich Mitarbeitenden übernehmen gewählte und berufene Gemeindemitglieder Verantwortung für die Gemeinde und gestalten ihre Zukunft mit. So verbindet sich geistliche Verantwortung mit praktischer Arbeit und ehrenamtlichem Engagement.
Mitglieder des Gemeindekirchenrats seit der Wahl im November 2025
Gewählte Älteste:
Mark-Alexander Brysch
Peter Conrad
Olaf Finke
Christoph Lipinski
Matthias Lorenz-Meyer
Johanna Pütz
Gisa-Carolin Stupperich
Gisela Twellmeyer
Vorsitzende:
Gisela Twellmeyer
gkr@trinitatiskirche.de
Mitglied kraft Amtes und stellvertretender Vorsitz:
Pfarrer Tilman Reger
Der Gemeindebeirat
Der Gemeindebeirat setzt sich aus Mitgliedern verschiedener Gemeindegruppen sowie beruflichen Mitarbeitenden zusammen. Seine Zusammensetzung wird vom Gemeindekirchenrat bestätigt. Dies geschieht jeweils nach einer Neuwahl des Gemeindekirchenrats.
Der Gemeindebeirat kann Anfragen und Anregungen an den Gemeindekirchenrat richten. Der Vorsitzende des Gemeindebeirats nimmt an den Sitzungen des Gemeindekirchenrats teil und bringt dort die Anliegen und Perspektiven aus dem Gemeindeleben ein. Einmal im Jahr findet eine gemeinsame Sitzung von Gemeindekirchenrat und Gemeindebeirat statt.
Ein wichtiges Anliegen des Gemeindebeirats ist der Austausch zwischen den verschiedenen Gruppen und Bereichen der Gemeinde. Er trägt dazu bei, Erfahrungen zu teilen, miteinander im Gespräch zu bleiben und die vielfältigen Aktivitäten der Gemeinde besser miteinander zu verbinden.
Vorsitzender:
Holger Tschichholz
Stellvertretende Vorsitzende:
Edith Tschichholz
e.tschichholz@gmx.de